Seit 1. Februar 2017 gilt für Online-Händler eine neue Informationspflicht bezüglich der Teilnahme an außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren.
Händler müssen zukünftig in AGB und Impressum darüber informieren, ob Sie an einer alternativen Streitbeilegung auch tatsächlich teilnehmen möchten oder nicht.
Es gibt keine Übergangsfrist. Die neuen Informationspflichten sind zwingend ab dem 01.02.2017 zu befolgen.
Nicht alle Online-Händler sind hiervon betroffen, so dass ein entsprechender Hinweis unter bestimmten Voraussetzungen eventuell nicht erforderlich ist. Bitte nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit Ihrem Rechtsberater auf. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.it-recht-kanzlei.de
Verwenden Sie auf Ihren Webseiten stets nur aktuelle und juristisch geprüfte Rechtstexte. So schützen Sie sich vor Abmahnungen.